Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen Anima Consulting, Theoderichstraße 27, 44803 Bochum (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).
(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung, Bereitstellung und/oder Implementierung von Software-Automatisierungen (z. B. via n8n) sowie die Beratung im Bereich Künstlicher Intelligenz, wie im jeweiligen Angebot detailliert beschrieben.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Grundlage der Zusammenarbeit ist das vom Dienstleister erstellte Angebot.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Leistungen, die dort nicht explizit aufgeführt sind (z. B. fortlaufende Wartung, Support nach Abschluss des Projekts, Bereitstellung von Servern), sind nicht Teil des Vertrages und müssen separat beauftragt und vergütet werden.
(3) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden („Scope Creep“) erfordern eine gesonderte vertragliche Vereinbarung und werden, sofern nicht anders vereinbart, nach dem aktuellen Stundensatz des Dienstleisters abgerechnet.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer, Freelancer) einzuschalten. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Dienstleister.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister bei der Erbringung der Leistungen angemessen zu unterstützen. Er stellt alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge (z. B. API-Keys, Systemzugänge) und Testumgebungen zeitnah und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Projektumsetzung, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Der Dienstleister behält sich vor, den durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§ 4 Drittanbieter, APIs und Cloud-Dienste
(1) Die vom Dienstleister erstellten Automatisierungen und Workflows basieren auf der Nutzung von Drittanbieter-Software (z. B. n8n) und externen Schnittstellen (APIs, z. B. OpenAI, Google, CRM-Systeme).
(2) Der Dienstleister übernimmt keine Garantie oder Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionalität, Preisgestaltung oder Datenverarbeitung dieser Drittanbieter.
(3) Ändern Drittanbieter ihre API-Strukturen, Nutzungsbedingungen oder Schnittstellen, sodass eine vom Dienstleister erstellte Automatisierung nicht mehr funktioniert, stellt die Anpassung an diese neuen Gegebenheiten eine neue, kostenpflichtige Leistung dar. Ein Mangel der ursprünglichen Leistung des Dienstleisters liegt in diesem Fall nicht vor.
(4) Die Kosten für die Lizenzen und die Nutzung der Drittanbieter-Tools und APIs trägt vollumfänglich der Kunde, sofern nicht anders im Angebot vereinbart.
§ 5 Abnahme (bei Werkverträgen)
(1) Handelt es sich bei der Leistung rechtlich um ein Werk (z. B. die Erstellung eines fertigen Workflows), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung die im Angebot vereinbarten Kriterien erfüllt.
(2) Die Abnahme gilt auch als stillschweigend erfolgt, wenn:
a) der Kunde die Automatisierung/den Workflow im produktiven Betrieb nutzt, oder
b) der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe (z. B. Bereitstellung auf dem Server) wesentliche, die Nutzbarkeit einschränkende Mängel schriftlich meldet.
(3) Nach der Abnahme geht die Gefahr für die Funktionsfähigkeit auf den Kunden über. Wartung und Support sind, wenn nicht anders vereinbart, nicht im Angebotspreis inkludiert.
§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Der Dienstleister räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die erstellten Automatisierungen und Workflows für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Die Weitergabe, der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung der Workflows an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters untersagt.
(3) Das Urheberrecht an den zugrundeliegenden Konzepten, Logiken und dem Code bleibt beim Dienstleister. Der Dienstleister ist ausdrücklich berechtigt, die entwickelten Logiken, Code-Snippets und Workflow-Strukturen (ohne die spezifischen und vertraulichen Daten des Kunden) für andere Kundenprojekte wiederzuverwenden.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, bei Projektbeginn eine angemessene Abschlagszahlung (z.B. 50 % bei Auftragserteilung) in Rechnung zu stellen.
§ 8 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
(3) Eine Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
(4) Die Haftung für fehlerhafte Ergebnisse, die durch „Halluzinationen“ oder Fehlfunktionen von angebundenen KI-Modellen (z. B. Sprachmodellen) entstehen, wird ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor der Weiterverwendung zu prüfen.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insb. Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten) strikt vertraulich zu behandeln.
(2) Soweit der Dienstleister im Rahmen der Umsetzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. beim Hosting von n8n auf Servern des Dienstleisters), werden die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Dienstleisters, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 25.02.2026
